Du vermisst den vertrauten morgendlichen Duft, weil deine Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Deine Kinder schauen dich traurig an, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Gib deinen Elektrogeräten eine zweite Chance, das ist nicht nur billiger, sondern auch umweltfreundlicher.
Wenn du defekte Elektrogeräte wie Toaster, Kaffeemaschine & Staubsauger reparieren lässt, spart du mit dem Reparaturbonus 50 % und tust zusätzlich etwas Gutes für die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur, Service oder Wartung übernimmt das Klimaschutzministerium.
Der Reparaturbonus kann bei vorheriger Vorlage in der carla Elektrowerkstatt im Möslepark in Altach eingelöst werden. Dieser richtet sich an Privatpersonen. Wichtig ist, den Bon vor der Beauftragung an unsere Mitarbeiter*innen zu übergeben – für bereits erledigte Reparaturen kann die Förderung nicht ausbezahlt werden.
Der Ablauf im Überblick:
- Geh auf die Seite: www.reparaturbonus.at
- Klick auf den Button „Reparaturbon erstellen“ und gib die notwendigen Daten ein
- Lade den Reparaturbon herunter und drucke diesen aus
- Komm mit dem ausgedruckten Reparaturbon zu uns in den carla Möslepark in Altach und lass dein Elektrogerät von uns reparieren
- Nach erledigter Reparatur und Bezahlung der Rechnung, kann die Förderung auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto überwiesen werden.
Gut zu wissen:
- Vom Reparaturbonus profitierst du, wenn du deinen Wohnsitz in Österreich hast, den Bon unter Angabe deiner Daten beantragst und diesen dann bei uns einlöst.
- Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines weiteren E-Geräts genutzt werden.
- Du kannst den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vom Klimaministerium vorhanden sind.
- Die Förderung bekommst du für Elektrogeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Staubsauger, Kaffeemaschine und Bohrmaschine. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte müssen sich in deinem Eigentum befinden.
Weitere Informationen findest du unter: www.reparaturbonus.at